
Am 8. Dezember 2004 trat das Fernabsatzgesetz für Finanzdienstleistungen in Kraft.
Das Gesetz bezieht sich auf Geschäfte, die unter Verwendung von Kommunikationsmitteln wie Brief, Telefon oder E-Mail durchgeführt werden. Wesentliche Bestandteile des neuen Fernabsatzrechtes sind die Informationspflichten des Kreditinstituts, Informationen zum ausgewählten Produkt sowie ein bis zu 4-wöchiges Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Fernabsatz-Produktinformationen zum Ausdrucken oder Herunterladen finden Sie in unserem Formularcenter.


